Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 72 Sofortzuschlag
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/72#abs-1 (1) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben, dem ein Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 3, 4, 5 oder 6 zu Grunde liegt, haben zusätzlich Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro. Satz 1 gilt auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die
Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 erbracht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/72#abs-2 (2) Wird die Entscheidung über die Bewilligung von Grundsicherungsgeld oder der Bildungs- und Teilhabeleistung rückwirkend geändert oder fällt sie rückwirkend weg, erfolgt keine rückwirkende Aufhebung der Bewilligung und keine Rückforderung des Sofortzuschlages. Dies gilt auch, wenn sich aufgrund einer abschließenden Entscheidung nach § 41a Absatz 3 kein Anspruch auf Grundsicherungsgeld oder eine Bildungs- und Teilhabeleistung ergibt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/72#abs-3 (3) § 42 Absatz 4 gilt auch für den Anspruch auf den Sofortzuschlag.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 72 SGB II →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 14.07.2011 – L 6 AS 2194/10
- VG Schleswig, 11.11.2025 – 12 A 21/23, 12 A 35/25, 12 A 37/23, 12 A 46/23, 12 A 76/23Zitiert von 2
- BSG, 02.12.2025 – B 7 AS 20/24 RArbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbedarfsstufe 1 im Jahr 2022Zitiert von 10
- LSG NRW, 22.07.2025 – L 7 AS 810/23 B
- VG Greifswald, 22.07.2025 – 6 A 1905/21 HGWZitiert von 1
- VG Greifswald, 22.07.2025 – 6 A 155/22 HGW
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 10.07.2025 – L 19 AS 1015/24
- VG Greifswald, 29.04.2025 – 6 A 1514/19 HGWZitiert von 1
- VG Greifswald, 29.04.2025 – 6 A 1088/19 HGWZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 72 SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
01.01.2025 in Kraft
§ 72 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 449)
BGBl. 2024 I Nr. 449
-
16.12.2022 Ausfertigung
§ 72 geändert durch Artikels 13 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2328)
BGBl. 2022 I S. 2328
-
23.05.2022 Ausfertigung
§ 72 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I 760)
BGBl. 2022 I S. 760
-
26.07.2016 Ausfertigung
§ 72 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I 1824)
BGBl. 2016 I S. 1824
-
20.12.2011 Ausfertigung
§ 72 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I 2854)
BGBl. 2011 I S. 2854
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.